Liebe Tennisfreunde!🎾🎾🎾

Morgen ist Saisonstart und wir freuen uns sehr, dass es wieder losgeht. Beim Verteilen der Flyer für unsere Deutschland Spielt Tennis Aktion in Ohe wurde ich von einer Anwohnerin des Amselstiegs sehr freundlich angesprochen und gebeten, euch um rücksichtsvolles und langsames Fahren auf dem kurzen Stück zu den Parkplätzen unserer Tennisanlage zu bitten.

Leider haben es einige Verkehrsteilnehmer gerade auf den letzen Metern offenbar manchmal etwas eilig. Falls sich jemand von euch in dieser Angelegenheit angesprochen fühlt, bitte bedenke, das berechtigte Interesse der Anwohner dieser verkehrsberuhigten Spielstraße zu respektieren. Vielen Dank!

Beste Grüße & allen einen schönen Start in eine gute und verletzungsfreie Tennissaison.

Uli

P.S.: Es gibt sogar einen Flyer von den Anwohnern, dessen Inhalt mir übermittelt wurde. Es beinhaltet die bekannten Vorgaben, die in einem Wohngebiet gelten:

Spielstraße Amselstieg

Liebe Verkehrsteilnehmerin, lieber Verkehrsteilnehmer.

Sie befinden sich hier im Amselstieg in einem verkehrsberuhigten Bereich, oft auch „Spielstraße“ genannt. Es gibt keine Trennung zwischen Fahrbahn, Radweg oder Fußweg. Wie der Name schon sagt, dürfen Kinder, Erwachsene, Tiere jederzeit und überall auf der Straße spielen: Fußgängerverkehr hat hier Vorrecht vor Fahrzeugverkehr.

Deshalb ist in einem verkehrsberuhigten Bereich besondere Vorsicht und Rücksicht geboten. Im Amselstieg gelten folgende Regelungen:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Spiele sind überall erlaubt.Fahrzeugführer müssen jederzeit rund um die Uhrmit Fußgängern oder spielenden Kindern rechnen und ihre Fahrweise darauf einstellen.
  2. Alle Fahrzeuge, auch Fahrräder, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten.Schrittgeschwindigkeit ist eine Geschwindigkeit zwischen 4 bis 10 km/h, in jedem Fall deutlich unter 20 km/h. Auch wenn die oben gezeigten Verkehrszeichen schon auf größere Distanz sichtbar sind: Schrittgeschwindigkeit ist im gesamten Amselstieg ab bzw. bis zum Standort dieses Verkehrszeichens einzuhalten. Überholen ist grundsätzlich verboten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, sie müssen anhalten und warten. Fußgänger dürfen das ihnen eingeräumte Vorrecht nicht unangemessen in Anspruch nehmen, Kinder müssen ihr Spiel gegebenenfalls unterbrechen.
  4. Parken ist ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist zulässig. Den Unterschied zwischen Parken und Halten regelt die Straßenverkehrsordnung §12: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
  5. Eine Vorfahrtsregelung gibt es innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht. Hier haben sich die alle Benutzer der Straße untereinander zu verständigen. Mit aus diesem Grund dürfen Fahrzeuge nur Schritt­geschwindigkeit fahren, um jederzeit anhalten zu können.